Ferien & Feiertage
Wenn nicht anders vereinbart ruht der Unterricht während der allgemeinen bayerischen Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen. An sonstigen Unterrichtsfreien Tagen der allgemeinbildenden Schulen (Wandertag, Sportfest, Hitzefrei usw.) fällt der Instrumentalunterricht nicht aus. Der Beitrag wird durchbezahlt.
Ausfall meinerseits
Unterricht, welcher durch unvermeidliche Verhinderung meinerseits ausfällt, hole ich vor- bzw. nach. Dies gilt nicht bei Erkrankung.
Bis zu 2 Unterrichte jährlich können aufgrund von Erkrankung meinerseits ausfallen.
Vertrag
Ein Einstieg ist jederzeit möglich. Der Beitrag ist ab dem ersten Unterrichtsdatum monatlich an diesem Datum fällig. Z.B. ist der erste Unterrichtstag der 17.2., so ist der Beitrag immer am 17. eines Monats fällig.
Es gibt keine Vertrags-Bindung.
Kündigen können Sie jederzeit zum Monatsende.
Ausfall seitens des Schülers
Wenn ein Unterricht ausnahmsweise seitens des Schülers ausfällt, bitte ich um möglichst frühzeitiges Bescheid geben. Den Unterricht kann ich leider nicht nachholen.